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Die Klärungsstelle entspricht einer Schiedsstelle oder Vertrauensstelle für Beschwerden über die Festhaltetherapie/Haltetherapie.
- Haben Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihrer Familie eine Festhalte- oder Haltetherapie durchgeführt im Rahmen
- eines Workshops
- einer psychologischen Praxis
- einer Erziehungsberatungsstelle
- bei einem Arzt
- im Rahmen eines Klinikaufenthaltes
- bei einem Krankengymnasten
- bei einem Ergotherapeuten
- bei einem Logopäden
- ......... ?
- Wurden Sie einmalig oder mehrmals angeleitet?
- Sind Sie mit dieser Therapie unzufrieden, fühlen Sie sich durch das Festhalten/Halten falsch behandelt oder geschädigt?
In einem solchen Falle haben Sie ab sofort die Möglichkeit, sich an eine Klärungsstelle zu wenden, wo Ihnen erfahrene Festhalte/Haltetherapeuten zur Verfügung stehen. Diese können mit Ihnen über Ihre Erfahrungen im geschützten Rahmen sprechen und Ihre Beschwerden gegebenenfalls weiterleiten. Die Mitglieder der Klärungsstelle können Ihnen bei der Aufarbeitung der negativen Erlebnisse helfen, wenn Sie es wünschen.
Mitglieder der Klärungsstelle, an die Sie sich wenden können
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